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Vertragsgestaltung für einen Fertigteilproduzenten in Polen – Absicherung eines grenzüberschreitenden Werkliefervertrags

Ein Fertigteilproduzent in Polen schloss einen Werkliefervertrag für vorgefertigte
Bauelemente ab, um Bauprojekte in Deutschland zuverlässig zu beliefern. Ich wurde mit der Vertragsgestaltung und der Absicherung der Vergütungsansprüche
beauftragt, um sowohl die Interessen des Erwerbers als auch die Sicherungsinteressen meines Mandanten zu gewährleisten.

Durch eine präzise Vertragsgestaltung und die frühzeitige Berücksichtigung
grenzüberschreitender rechtlicher Besonderheiten konnten sowohl die Zahlungs- als auch Haftungsrisiken minimiert und eine langfristig verlässliche Lieferbeziehung sichergestellt werden.

Aktuelle Projekte, die ich rechtlich begleite:

  • EASE Berlin (Alt-Hohenschönhausen)
  • PANO Berlin (Alt-Hohenschönhausen)
  • HAUS AM SEE (Berlin-Reinickendorf)
  • LOUX Leipzig (Volkmarsdorf)
  • Georg-Schumann-Straße Leipzig (Gohlis)

Leistungsumfang

  • Gestaltung eines rechtssicheren Werkliefervertrags, der klare Regelungen zu Lieferumfang, Qualitätsanforderungen und Abnahmemodalitäten enthält
  • Absicherung der Vergütungsansprüche durch Bürgschaften und vertragliche
    Sicherungsmechanismen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden
  • Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung, um wirtschaftliche Risiken auf ein
    vertretbares Maß zu reduzieren
  • Festlegung des anwendbaren Rechts und der Gerichtsstandsvereinbarung,
    um klare rechtliche Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende
    Streitigkeiten zu schaffen