
Anspruchssicherung durch Bauhandwerkersicherungshypothek – Durchsetzung offener Werklohnforderungen
Ein Bauunternehmen stand vor dem Problem offener Werklohnforderungen, während sich der Auftraggeber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Um die Zahlung sicherzustellen und einem möglichen Forderungsausfall vorzubeugen, habe ich frühzeitig rechtliche Sicherungsmaßnahmen eingeleitet.
Durch die schnelle und strategische Nutzung der Vormerkung zur Sicherung der Bauhandwerkersicherungshypothek konnte die offene Forderung im Wesentlichen vollständig realisiert werden, ohne dass es zu einem langwierigen Rechtsstreit kam.
Aktuelle Projekte, die ich rechtlich begleite:
- EASE Berlin (Alt-Hohenschönhausen)
- PANO Berlin (Alt-Hohenschönhausen)
- HAUS AM SEE (Berlin-Reinickendorf)
- LOUX Leipzig (Volkmarsdorf)
- Georg-Schumann-Straße Leipzig (Gohlis)
Leistungsumfang
- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek
- Antragstellung und gerichtliche Durchsetzung der Vormerkung im Grundbuch zur Absicherung der Forderung
- Verhandlungen mit dem Eigentümer, um eine außergerichtliche Einigung und fristgerechte Zahlung zu erreichen
- Einbindung weiterer Sicherungsmechanismen, um die finanzielle Absicherung des Mandanten langfristig zu gewährleisten